Vor der Reise

CHECK-IN

Nach der Ankunft am Flughafen begibt sich der Fluggast zum entsprechenden Check-in-Schalter, wo ihm gegen Vorlage eines gültigen Flugtickets und eines Identitätsnachweises (und eventuell weiterer erforderlicher Dokumente: Visum, Impfzeugnisse usw.) eine Bordkarte ausgehändigt wird, die ihn berechtigt, das Flugzeug zu besteigen. Das Hauptgepäck wird nach dessen Aufgabe einer Sicherheits- und Zollkontrolle unterzogen und in den Gepäckraum des Flugzeugs geleitet. Am Check-in-Schalter kann der Fluggast ausgeführte Waren anmelden, für die er Anspruch auf eine Mehrwertsteuererstattung hat.

Nachdem das Abfertigungspersonal mitgeteilt hat, dass es bereit ist, die Fluggäste an Bord des Flugzeugs aufzunehmen, ist der Fluggast verpflichtet, seine Bordkarte und seinen Identitätsnachweis vorzuzeigen.

CHECK-IN-ZEIT

Die Fluggäste sind verpflichtet, sich spätestens zu der von der Fluggesellschaft angegebenen Uhrzeit und mindestens 1 Stunde vor dem Abflug (was nur für Fluggäste gilt, die mit der polnischen Fluggesellschaft PLL LOT reisen) zum Check-in am Flughafen einzufinden.

Fluggäste von Billigfluggesellschaften  (RyanairNorwegian, WIZZ AIR)  sollten sich 2 Stunden vor der geplanten Abflugzeit an den Check-in-Schaltern einfinden. Der Check-in wird 40 Minuten vor der planmäßigen Abflugzeit des Flugzeugs geschlossen. Fluggästen, die zu spät zum Check-in erscheinen, erhalten keine Bordkarte und somit werden sie keine Möglichkeit haben, am betreffenden Flug teilzunehmen.

Fluggäste von Ryanair , die zu spät zum Check-in kommen, aber vor dem Abflug ihres Flugzeugs am Check-in-Schalter erscheinen, können ihr Ticket gegen eine Gebühr auf ein anderes Datum umbuchen.

VISUM UND ANDERE DOKUMENTE

Der Fluggast ist verpflichtet, ein Einreisevisum oder ein anderes Dokument (Reisepass, Impfzeugnisse usw.) zu besitzen, das zum Überschreiten der Grenzen des jeweiligen Staates erforderlich ist. Andernfalls werden Sie von den Grenzkontrollbehörden zum Überschreiten der jeweiligen Staatsgrenze nicht zugelassen.

Das für internationale Reisen erforderliche Dokument ist ein gültiger Reisepass (seit dem 1. Mai 2004 können Reisende mit polnischer Staatsangehörigkeit, die innerhalb der Europäischen Union reisen, beim Grenzübertritt auch ihren Personalausweis verwenden). Wir raten Ihnen, sich vor der Abreise über die Anforderungen an Gültigkeit der Reisepässe beim Überschreiten der Grenzen der einzelnen Länder zu informieren.

Informationen zum Visum und Reisepass erhalten Sie bei den Botschaften und dem Außenministerium. (http://www.msw.gov.pl/)

ZOLLFREIGRENZEN

Fluggäste im internationalen Verkehr dürfen in Polen zollfrei nicht mehr als die folgenden Mengen einführen: 1 Liter Wodka, 2 Liter Wein, 5 Liter Bier, 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak/Schnụpftabak, nicht mehr als 50 ml Parfüm und nicht mehr als 250 ml Toilettenwasser. Bargeld im Wert von mehr als 10.000 EUR muss vor dem Check-in angemeldet werden.

LISTE DER VERBOTENEN UND ERLAUBTEN GEGENSTÄNDE

Die Fluggäste sind verpflichtet, die in der Flugzeugkabine nicht zugelassenen Gegenstände aus ihrem Handgepäck und ihren persönlichen Gegenständen zu entfernen, d.h.: einfache Messer, Klapp- und Springmesser, Äxte, Blankwaffe, Knüppel, Werkzeuge, Rasierklingen und -messer, Scheren, Nagelfeilen, Pinzetten, Klingen zum Zerkleinern von Eis, Eispickel, Bergstöcke, Korkenzieher, Imitationen der oben genannten Gegenstände, Feuerwerkskörper, Wunderkerzen, usw.
Bitte lesen Sie die Sicherheitsinformationen auf Ihrem Flugticket und den Informationstafeln sorgfältig durch.
Bei der Sicherheitskontrolle vor dem Check-in sollte der Fluggast Gegenstände, die nicht in die Flugzeugkabine mitgenommen werden dürfen, in das aufzugebende Gepäck legen.
Gegenstände, die nicht in die Flugzeugkabine mitgenommen werden dürfen, werden nicht zur Aufbewahrung angenommen; die Fluggäste sind verpflichtet, sie vor der Sicherheitskontrolle am Flugsteig zu entfernen.

Ab dem 6. November 2006 dürfen nur noch geringe Mengen flüssiger Stoffe im Handgepäck mitgeführt werden. Ein Fluggast darf maximal 1 Liter Flüssigkeit, Creme oder Gel mitnehmen. Jede Packung mit den oben genannten Stoffen darf ein Volumen von 100 ml nicht überschreiten und muss außerdem in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastikbeutel verpackt sein, der auf Verlangen des zuständigen Dienstes vorzuzeigen ist. Weitere Informationen finden Sie unter  www.baa.co.uk

Erlaubt sind: Flüssigkeiten im aufzugebenden Gepäck, Medikamente und spezielle Diätprodukte, einschließlich Babynahrung, die im Handgepäck mitgeführt und während der Reise verzehrt werden. Die Fluggäste dürfen auch Flüssigkeiten wie Getränke und Parfüm mit sich führen, die sie jedoch im Bereich hinter der Sicherheitskontrolle oder im Laden an Bord des Flugzeugs gekauft haben.

Die Fluggäste sind verpflichtet, alle mitgeführten Flüssigkeiten dem Personal an der Sicherheitskontrolle zu zeigen und Laptops und andere große elektronische Geräte aus ihrem Gepäck zu herauszunehmen, die separat durchleuchtet werden. Die Akkus der elektronischen Geräte müssen aufgeladen sein, damit sie während der Kontrolle eingeschaltet werden können.

Laden Sie die Informationsbroschüre über erlaubte und verbotene Flüssigkeiten im Handgepäck herunter

 

EMPFEHLUNGEN ZUR GEPÄCKSICHERHEIT

Der Fluggast ist für den Inhalt seines Gepäcks verantwortlich.
Es wird empfohlen, Koffer/Taschen mit Schlössern (Vorhängeschlösser, Zahlenschlösser, Schlüsselschlösser usw.) zu verwenden.
Nehmen Sie keine Gegenstände zur Beförderung (Pakete, Geschenke, Umschläge usw.) von anderen Personen an.
Lassen Sie Ihr Gepäck nicht unbeaufsichtigt auf dem Flughafengelände zurück.

Es ist verboten, folgende Gegenstände in das Aufgabegepäck zu packen: zerbrechliche und verderbliche Gegenstände, Glasflaschen, elektronische Geräte wie verschiedene Arten von Computern und andere Peripheriegeräte, Schmuck und Edelsteine, Bargeld, Schlüssel, Fotoapparate und Videokameras, wichtige Dokumente, Aktentaschen mit eingebautem Alarmschutz, Medikamente, ärztliche Bescheinigungen und Identitätsnachweise. Es liegt in der Verantwortung des Fluggastes sicherzustellen, dass das Gepäck ordnungsgemäß verpackt ist und keine der oben aufgeführten verbotenen Gegenstände enthält.

ZUR BEFÖRDERUNG NICHT ZUGELASSENE GEGENSTÄNDE

Die Fluggäste sind verpflichtet, die in der Flugzeugkabine nicht zugelassenen Gegenstände aus ihrem Handgepäck und ihren persönlichen Gegenständen zu entfernen d.h.: einfache Messer, Klapp- und Springmesser, Äxte, Blankwaffe, Knüppel, Werkzeuge, Rasierklingen und -messer, Scheren, Nagelfeilen, Pinzetten, Klingen zum Zerkleinern von Eis, Eispickel, Bergstöcke, Korkenzieher, Imitationen der oben genannten Gegenstände, Feuerwerkskörper, Wunderkerzen, usw.

Bitte lesen Sie die Sicherheitsinformationen auf Ihrem Flugticket und den Informationstafeln sorgfältig durch.

Bei der Sicherheitskontrolle vor dem Check-in sollte der Fluggast Gegenstände, die nicht in die Flugzeugkabine mitgenommen werden dürfen, in das aufzugebende Gepäck legen.

Gegenstände, die nicht in die Flugzeugkabine mitgenommen werden dürfen, werden nicht zur Aufbewahrung angenommen; die Fluggäste sind verpflichtet, sie vor der Sicherheitskontrolle am Flugsteig zu entfernen.

Ab dem 6. November 2006 dürfen nur noch geringe Mengen flüssiger Stoffe im Handgepäck mitgeführt werden. Ein Fluggast darf maximal 1 Liter Flüssigkeit, Creme oder Gel mitnehmen. Jede Packung mit den oben genannten Stoffen darf ein Volumen von 100 ml nicht überschreiten und muss außerdem in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastikbeutel verpackt sein, der auf Verlangen des zuständigen Dienstes vorzuzeigen ist. Weitere Informationen finden Sie unter  www.baa.co.uk

Erlaubt sind: Flüssigkeiten im Aufgabegepäck, Medikamente und spezielle Diätprodukte, einschließlich Babynahrung, die im Handgepäck mitgeführt und während der Reise verzehrt werden. Die Fluggäste dürfen auch Flüssigkeiten wie Getränke und Parfüm mit sich führen, die sie jedoch im Bereich hinter der Sicherheitskontrolle oder im Laden an Bord des Flugzeugs gekauft haben.

Die Fluggäste sind verpflichtet, alle mitgeführten Flüssigkeiten dem Personal an der Sicherheitskontrolle zu zeigen und Laptops und andere große elektronische Geräte aus ihrem Gepäck zu herauszunehmen, die separat durchleuchtet werden. Die Akkus der elektronischen Geräte müssen aufgeladen sein, damit sie während der Kontrolle eingeschaltet werden können.

ELEKTRONISCHE GERÄTE

Aus Gründen der Flugsicherheit ist die Verwendung aller tragbaren Geräte, die Hochfrequenzwellen aussenden, an Bord von Flugzeugen strengstens untersagt: Telefone, Mobiltelefone, Pager, Funksende- und -empfangsgeräte, Fernsteuerungen für Geräte (z. B. für Spielzeuge). Die Stromversorgung der oben genannten Geräte muss obligatorisch die ganze Zeit an Bord des Flugzeugs ausgeschaltet sein. Die Benutzung von Computern, elektronischen Spielen, Kassetten- und CD-Spielern, Videokameras usw. ist gemäß den Durchsagen der Flugzeugbesatzung gestattet.

NOTE

Im Zweifelsfall wenden Sie sich an den Vertreter der Fluggesellschaft, mit der Sie reisen wollen, oder an deren Call Center.

LOT Polish Airlines- +48 801 703 703
Ryanair – +48 703 303 033
Norwegian – +48 703 40 30 40
Wizzair – +48 703703003